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07.08.2013

Nach BGH-Urteil: Versicherer LVM legt sich mit eigenen Kunden an

Düsseldorf, 07.08.2013. Der Münsteraner Versicherer LVM setzt sich zum Nachteil seiner Versicherungskunden über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 165/12) zur sogenannten Korrespondenzpflicht hinweg. Das berichtet


der bei â€²markt intern′ in Düsseldorf erscheinende Brancheninformationsdienst â€²versicherungstip′. Korrespondenzpflicht bedeutet, dass der Versicherer auf Wusch des Kunden die gesamte Korrespondenz über einen vom Kunden beauftragten Versicherungsmakler führen muß. Dies gelte laut BGH auch für Versicherer wie die LVM, die im Vertrieb auf Ausschließlichkeitsvertreter setze und mit Maklern nicht zusammen- arbeite. Einzige Voraussetzung ist laut BGH eine umfassende Maklervollmacht. Das Urteil des BGH garantiert den Verbrauchern die Wahlfreiheit, seine Interessen gegenüber Versicherern von einem gesetzlich auf sein Wohl verpflichtetem Makler vertreten zu lassen. Mit der Begründung, der Kunde habe nur eine begrenzte Vollmacht erteilt, hat die LVM in mehreren dem ′versicherungstip′ vorliegenden Fällen eine Korrespondenzpflicht abgelehnt, bzw. erst nach öffentlichem Druck akzeptiert.

Geht es um die vom Bundesgerichtshof verordnete Zusammenarbeit mit einem Makler, hat die LVM anscheinend das rechte Maß verloren: In einem Fall, der dem ′versicherungstip’ vorliegt, verlangte die LVM für die Übermittlung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an einen vom Kunden beauftragten Makler eine Kostenpauschale von 30 Euro per Vorabüberweisung. Aus Sicht des ′versicherungstip′ eine unangemessene Forderung für ein Schriftstück, das man als pdf per E-Mail versenden kann – auch unter normalen Umständen. In diesem Fall vertritt der Makler zwei junge Menschen, 18 und 21 Jahre alt, die binnen zwei Jahren Mutter und Vater verloren haben. Nach eigener Aussage war dem Versicherer das Schicksal der Familie sogar bekannt, diese besaß bei der LVM nicht weniger als 10 Versicherungen.

„Mehr als schäbig“, findet ′versicherungstip′-Chefredakteur Erwin Hausen dieses Verhalten der LVM. â€žDer Ärger über die Korrespondenzverpflichtung und der Ehrgeiz, Maklern möglichst dicke und viele Steine in den Weg zu legen, scheint die Münsteraner blind zu machen. Blind für die Belange der eigenen Kunden, dabei macht die LVM auch vor Familienschicksalen keinen Halt.“

Inzwischen hat die LVM die Allgemeinen Versicherungsbedingungen als pdf kostenfrei übermittelt, beharrt aber grundsätzlich darauf, diese Serviceleistung ihren Kunden â€žnach betriebswirtschaftlicher Vollkostenrechnung“ in Rechnung zu stellen.


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